Barbarossa-Gerichtsbarkeitserlass

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Barbarossa-Gerichtsbarkeitserlass

Am 13.5.1941 verfügte Hitler über das OKW, dass die Aburteilung von »Feindlichen Zivilpersonen« im Gebiet »Barbarossa«, also in den von deutschen Truppen im Russlandfeldzug zu besetzenden Teil der Sowjetunion, der Militärgerichtsbarkeit entzogen und örtlichen Truppenführern zu überlassen sei. Der Erlass stieß im Offizierskorps zwar auf Kritik, in vielen Fällen wurde er aber dennoch zum Freibrief für Ausschreitungen und für die ausdrücklich von Hitler vorgesehenen »kollektiven Gewaltmaßnahmen«, worunter das Niederbrennen ganzer Dörfer und summarische Hinrichtungen bei »Heimtückischen« Angriffen zu verstehen waren.

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